Vorteile eines Immobilien-Gutachtens bei einer Scheidung.
- Bringt Klarheit über den Wert einer Immobilie.
- Gibt Sicherheit, dass die Scheidungsvereinbarung nicht nach Jahren wieder angezweifelt wird.
- Hilft bei einer schnelleren Einigung und Abwicklung des Scheidungsverfahrens.
- Dabei gilt: der Sachverständige ist unabhängig und bewertet objektiv und neutral.
„Der Wert einer Immobilie sollte bei der Trennung kein Anlass zum Streiten sein."
Dr. Clemens Limberg, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Welche Art von Gutachten benötigt man bei einer Scheidung?
Sorgfalt und Gründlichkeit zahlen sich gerade in einem Trennungsfall aus. Daher raten wir in diesen Fall zumeist zu einem ausführlichen XL-Gutachten. Dieses gibt Sicherheit und ist für alle Beteiligten genau nachvollziehbar und nachprüfbar. Es stellt detailliert und übersichtlich dar, was eine Immobilie Wert ist, benennt relevante Kennzahlen und begründet die Immobilienbewertung ausführlich.
Bei der Erstellung werden die bereitgestellten Unterlagen genau geprüft, wenn nötig selbst eingeholt und genau hinterfragt. Mit dieser Form des Gutachtens ist man auch vor Gericht auf der sicheren Seite (insbesondere bei strittigen Scheidungen wichtig).
In manchen Fällen reicht aber auch ein Kurzgutachten. Es stellt knapp und übersichtlich dar, was eine Immobilie wert ist und berücksichtigt alle relevanten Faktoren und bereitgestellten Unterlagen. Diese Form des Gutachtens ist aber nur zu empfehlen, wenn beide Partner an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind und eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen unser Gutachten-Portfolio:
LIM-EXPERT Gutachten-Portfolio:
MINI (Bandbreitenermittlung) Ermittlung eines Wertes innerhalb einer Bandbreite +/- 10% |
STANDARD (Kurzgutachten) Ermittlung eines konkret bezifferten Wertes |
XL (Langgutachten) Ermittlung eines konkret bezifferten Wertes |
|
Wertermittlungs- grundlage/ Verwendungs- zweck |
einfacher Marktwert, z.B. für Verkauf oder Kauf |
differenzierter Marktwert, z. B. für unstrittige Erbfälle |
Verkehrswert, z. B. für Scheidungsfälle |
Bewertung durch allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen | x | x | x |
Plausibilisierung durch SV-Software | x | x | x |
Persönliche Begehung durch Sachverständigen |
x | x | |
Lage-und Objektbeschreibung inkl. Fotodokumentation | x | x | |
Bewertung erkennbarer Baumängel und Schäden | x | x | |
Bewertung von Rechten und Belastungen | x | x | |
Prüfung Verdachtsflächenkataster und weitere online einsehbare Dokumente | x | x | |
Bewertung / Plausibilisierung mittels zweier unabhängiger Verfahren | x | x | |
Einsicht Bauakt & Einsicht Urkundensammlung (GB) | x | ||
Bearbeitungszeit & Umfang* | ca. 24h / ca. 1 Seite |
ab 2 bis 3 Tage/ ca. 10 Seiten |
ab 3 bis 5 Tage/ ca. 50 Seiten |
* Ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Unterlagen vorliegen.
Exkurs: Ehevertrag.
Fragen zur Aufteilung des Vermögens (inklusive Immobilien) sind im Rahmen einer Scheidung unumgänglich. Dabei gibt es in Österreich zwei unterschiedliche juristische Fälle.
Fall 1: Die Gütertrennung.
Sie kommt in Österreich automatisch zur Anwendung. Dabei wird das eheliche Vermögen und die Ersparnisse unter den Partner:innen gerecht aufgeteilt. In die Ehe eingebrachte Immobilien bleiben im Besitz des jeweiligen Ehepartners.
Fall 2: Gütergemeinschaft.
EhepartnerInnen haben die Möglichkeit in einem Ehevertrag eine Gütergemeinschaft statt einer Gütertrennung zu vereinbaren. In diesem Fall regelt der Ehevertrag die Aufteilung des Vermögens.
Ist kein Ehevertrag vorhanden und keine andere Regelung getroffen, muss das Vermögen unter den Eheleuten gerecht geteilt werden. Da Immobilien nicht wirklich geteilt werden können, erhält ein Ehepartner eine Ausgleichszahlung für die Immobilie.
Das bedeutet in den meisten Fällen einen enormen finanziellen Kraftakt, der oft nicht zu stemmen ist. In diesen Fällen muss die Immobilie verkauft werden, um den Erlös im Anschluss unter den Eheleuten aufzuteilen.
LIM-Tipp:
Dr. Clemens Limberg ist zusätzlich zu seiner Sachverständigentätigkeit auch eingetragener Rechtsanwalt. Er kennt daher die juristischen Hintergründe einer Scheidung besonders gut und kann auch bei juristischen Fragestellungen zur Immobilie beraten und begleiten. Seine juristische Kompetenz ist auch bei der Glaubwürdigkeit und Gutachtenerörterung vor Gericht von Vorteil. Gerne erreichen Sie ihn auf seiner Mobilnummer unter +43 660 183 40 02.