Immobilienbewertung im Ausland.
In unserer Tätigkeit als Immobiliengutachter übernehmen wir auch Immobilienbewertung im Ausland, etwa beim Kauf oder Verkauf von Urlaubsdomizilen oder in Verlassenschaftsverfahren mit Immobilien im Ausland.
Wir fahren hin, machen uns selbst ein Bild von einer Liegenschaft, kooperieren mit lokalen Behörden und erforderlichenfalls Spezialisten, machen uns mit der lokalen Rechtslage vertraut und arbeiten die Liegenschaft voll auf, damit Sie als Immobilienkäufer oder Verkäufer ein Höchstmaß an Sicherheit haben. Wir sprechen Englisch, Spanisch und Französisch und sind auch mit dem EU-Recht (u.a. EU-Erbrecht, Zuständigkeitsrecht etc.) vertraut. Und falls wir ausnahmsweise einmal glauben für ein Immobilien-Gutachten nicht der passende Ansprechpartner zu sein, dann sagen wir es ehrlich heraus.