Wer ist für die Erhaltung der Kanäle zuständig? Der Eigentümer oder der Magistrat?
Im Zuge einer gründlichen Recherche von LIM-EXPERT Immobilienbewertung für ein Gutachten, kam folgender ungewöhnlicher Sachverhalt zum Vorschein:
In Wien wurden Eigentümer eines Mehrfamilienhauses per Bescheid seitens der Behörden aufgefordert, für die Instandsetzung eines unter einer öffentlichen Straße verlaufenden Kanals aufzukommen. Grundsätzlich werden Kanäle vom Magistrat überprüft und instandgehalten. Doch es gibt Ausnahmen: die Privatkanäle Wiens.
Seit der Errichtung des betroffenen Mehrfamilienhauses wurde der Kanal augenscheinlich weder von den Behörden noch von den Eigentümern der Liegenschaft instandgehalten. Beide Parteien gingen davon aus, dass die jeweils andere Seite für diese Pflichten aufkommen würde. Erst nach einer Begehung der zuständigen Magistratsabteilung, bei der massive Schäden am Kanal zum Vorschein kamen, wurden die Eigentümer über die Missachtung der Erhaltungspflichten informiert und bescheidmäßig festgestellt, dass es sich um einen Privatkanal handelt. Für die Eigentümer war bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass ein „Privatkanal“ existiert und dass sie für diesen verantwortlich wären. Kostspielige Folgeschäden durch eine Vernachlässigung der Wartungs- und Erhaltungspflichten hätten durch eine frühe Kenntnis über die Existenz des Kanals vermieden werden können.
Dieser seltene Fall zeigt klar, dass man beim Kauf einer Immobilie nicht vorsichtig genug sein kann. Bei der Kaufvertragserstellung über LIM-LAW Immobilienrecht wird gewährleistet, dass das Kaufobjekt gründlich aufgearbeitet wird. Nicht nur die juristischen Aspekte der Immobilie stehen im Vordergrund, sondern auch Bautechnische. Ein Blick in den Bauakt, den Verdachtsflächenkataster, den WEG-Vertrag, das Grundbuch, etc. ist im Rundum-Paket der LIM-LAW Kaufvertragserstellung inkludiert.