Befristete Möglichkeiten zur Neufestsetzung der Nutzwerte von Geschäftsraumobjekten.

Mit 30. 12. 2021 wurde im BGBI I 2021/222 die WEG-Novelle 2022 kundgemacht, mit welcher der Gesetzgeber ua. in § 58g Abs 5 WEG für benachteiligte Wohnungseigentümer von Geschäftsräumlichkeiten die – zeitlich bis Ende des Jahres 2024 befristete – Möglichkeit zur Neufestsetzung der Nutzwerte nach dem WEG 1975 bzw. Jahresmietwerte nach dem WEG 1948 geschaffen hat.

Die befristete Möglichkeit zur Neufestsetzung der Nutzwerte ermöglicht es, einen Antrag auf Überprüfung der Nutzwerte bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass sich die maßgeblichen Umstände seit der letzten Festsetzung wesentlich verändert haben. Dazu gehört beispielsweise die allgemeine wirtschaftliche Lage, die Entwicklung der Mietpreise in vergleichbaren Geschäftsräumen oder veränderte infrastrukturelle Bedingungen.

Die Schwelle für die Neufestsetzung bei den Jahresmietwerten und Nutzwerten ist hoch angesetzt. Sie ist dann erreicht, wenn der Nutzwert pro m² für Geschäftsräume mit dem Dreifachen der Nutzfläche oder höher festgesetzt wurde, oder für selbstständige Geschäftsräume ein Regelnutzwert zugrunde gelegt wurde, der das Dreifache des für Wohnungen zugrunde gelegten Regelnutzwerts oder mehr betrug. Dies trifft auf viele Geschäftsraumobjekte zu und somit stehen die Chancen auf eine Kostenreduktion relativ hoch.

Hier eine Beispielrechnung:

Objektart

Größe

Nutzwert

Anteil

EURO

Wohnung

50 m2

2

100/10000 (1%)

10.-

Geschäftslokal alt

50 m2

6

300/10000 (3%)

30.-

Geschäftslokal neu

50 m2

3

150/10000 (1,5%)

15.-

Mehr zu diesem Thema, finden Sie im STANDARD Interview mit Clemens Limberg.

 

LIM-TIPP: Sie sind Mieter eines Geschäftsraumobjektes und haben Interesse daran, dass LIM-EXPERT den Antrag in Ihrem Namen vorbereitet und einreicht? Dann kontaktieren Sie uns unter office@lim-expert.at oder per Telefon unter +43 1 40 25 400. Im Falle, dass der Antrag nicht stattgegeben wird und es zu keiner Kostenreduktion kommt, fallen für Sie natürlich keinerlei Kosten an.