Willkommen bei LIM-EXPERT Immobilienbewertung.
LIM-EXPERT ist Ihr Immobilienexperte für Bewertung und Beratung im Großraum Wien. Wir erstellen Gutachten und beraten Sie bei allen immobilienbezogenen Fragestellungen – oft auch unter Einsatz unseres besonderen rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Hintergrundes . Dabei arbeiten wir ebenso gewissenhaft und seriös, wie flexibel und schnell. Neben der Beratungstätigkeit ist unser Geschäftsführer Dr. Clemens Limberg auch als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger aktiv und erstellt gemeinsam mit seinem Team Immobilien-Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte oder Notare.
Video: Dr. Clemens Limberg über seine Arbeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Immobilienwert: Gut, besser, Gutachten.
Wenn es um die Wertermittlung einer Immobilie geht, ist man mit einem Wertgutachten durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen auf der ganz sicheren Seite. Den Wert einer Immobilie selbst zu schätzen, sich nur auf die Schätzung eines Maklers zu verlassen oder eine oftmals angebotene kostenlose Online-Immobilienbewertung durchzuführen, ist in den seltensten Fällen ausreichend.
Der Immobilienmarkt ist ungemein dynamisch und eine korrekte Wertermittlung daher von großer Bedeutung. Generell gilt: Soll die Bewertung einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes vor Gericht halten – dann braucht es ein fundiertes und gut begründetes Immobilien-Gutachten. Am besten vom allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.
Welches Immobilien-Gutachten brauchen Sie von uns?
Verkehrswert, Sachwert, Marktwert, Belehnwert, Wert der besonderen Vorliebe, Ertragswert, Barwert - es gibt so viele unterschiedliche Wertbegriffe - da kann man schon mal durcheinander kommen. Denn eine Liegenschaft kann aus vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und bewertet werden. In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir gerne die Frage, welcher Wert für Sie relevant ist, welches Gutachten sie brauchen und was die Kosten dafür sind.
„Schnell sein, wenn's schnell gehen muss. Weil's das wert ist."
MA, Kathrin Weinwurm, Immobilienbewertung
Die schnelle erste Schätzung.
Manchmal muss es kein komplexes Immobilien-Gutachten sein. Oft reicht eine schnelle, erste Schätzung (MINI-Gutachten), um „ein Gefühl“ zu bekommen. Zum Beispiel wenn Sie sich für ein Objekt interessieren und wissen wollen, ob der Preis dem Markt entspricht. Oder weil Sie selbst verkaufen wollen, und sich eine grobe Orientierung wünschen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und einigen Datenbankabfragen können wir Ihnen ein erstes Schätzgutachten zu einem sehr fairen Pauschalpreis (schon ab EUR 199,-) anbieten – in dringenden Fällen auch innerhalb von 24 Stunden (nach Bereitstellung aller relevanten Dokumente).
Immobiliengutachten: Referenzen.
1. Beispiel
Bewertung einer luxuriösen Dachgeschosswohnung in 1190 Wien
Aufgabenstellung: Einheitliche Verkehrswertermittlung einer über zwei Etagen zusammengelegten Wohnung samt zwei KFZ-Stellplätzen. Dringlichkeit: Hoch (im Vorfeld einer einvernehmlichen Scheidung)
Örtlichkeit: 1190 Wien (Cottage-Viertel)
Besonderheit: Sehr kurzfristige Befundaufnahme und Gutachtenserstattung bei umfangreicher Analyse, Berücksichtigung der Top-Wohnlage in Wien und rechtliche Analyse aus Marktperspektive.
Synergie: Tätigkeit als Rechtsanwalt, Makler.
2. Beispiel
Bewertung eines Zinshauses in Top-Lage
Aufgabenstellung: Verkehrswertermittlung eines Zinshauses
Dringlichkeit: Mittel
Örtlichkeit: 1010 Wien
Besonderheit: Baukonsens unklar, Vertragslage schwierig, Berücksichtigung der Mikrolage vor allem für Mietzins der Geschäftslokale, Beratung eines englischsprachigen Mandanten, Denkmalschutz.
Synergie: Tätigkeit als Rechtsanwalt, Makler, Englischkenntnisse, enge Kooperation mit Hausverwaltung.
3. Beispiel
Ermittlung des Gründerzeitviertels und Berechnung des Lagezuschlages
Aufgabenstellung: Evaluierung des Viertels auf die Kriterien des § 2 Abs 3 RichtWG samt weiterführender Beurteilung der Zulässigkeit des Lagezuschlages und dessen Berechnung.
Dringlichkeit: Mittel
Örtlichkeit: 1140 Wien
Besonderheit: Sichtung von rund 100 Bauakten, rechtliche Betreuung, Führung Auskunftsverfahren vor Behörde, Kooperation mit hausinterner Architektin.
Synergie: Tätigkeit als Rechtsanwalt, Erfahrungen aus Projektentwicklung, Kooperation mit Architektin.
4. Beispiel
Bewertung eines repräsentativen Anwesens auf Capri, Italien
Aufgabenstellung: Einheitliche Verkehrswertermittlung mehrerer Liegenschaften (teilweise nur Anteile daran), auf denen sich ein im Bau befindliches Gebäude, ein nahezu fertiggestelltes Gebäude und ein Swimmingpool (im Miteigentum, mit teils unklarer Rechtslage) befindet.
Dringlichkeit: Mittel
Örtlichkeit: Anacapri, Capri (Italien)
Besonderheit: Umfangreiche Erhebungen zu Vertragslage, Baukonsens und Marktdaten in enger Zusammenarbeit mit lokalen Dienstleistern; Würdigung von lediglich teilweiser Fertigstellung und geteilten Nutzungsrechten am Swimmingpool; umfangreiche Befundaufnahme der Luxusimmobilie vor Ort; kompliziertes, eigens adaptiertes Vergleichswertverfahren; Plausibilisierung durch lokale Bewertungsmethode.
Synergie: Juristisches Fachwissen, rudimentäre Italienischkenntnisse, Erfahrung in der Projektentwicklung.
5. Beispiel
Bewertung von Zinshaus-Anteilen mit Bauherrenmodell
Aufgabenstellung: Verkehrswertermittlung von schlichten Miteigentumsanteilen mit dahinterstehendem Bauherrenmodell zu zwei Stichtagen (2011, 2020).
Dringlichkeit: Mittel (Gerichtsverfahren mit Frist).
Örtlichkeit: 1030, 1070 Wien
Besonderheit: Berücksichtigung der komplizierten Rechtslage (Förderungen); speziell geregelte Rechte/Pflichten der Miteigentümer; sehr hoher Umfang (nahezu 200 Mietverträge), intensive Kooperation mit beauftragter Hausverwaltung, Bewertung zu zwei Stichtagen (wovon einer sehr lange zurückliegt), Entwicklung eines auf die Bewertung zugeschnittenen Bewertungsverfahrens, Berücksichtigung von Geldlasten.
Synergie: Tätigkeit als Rechtsanwalt, Makler, Erfahrungen aus der Projektentwicklung.
Noch mehr Referenzen über Gutachten für Private, Lagezuschläge, Verkehrswert, u.v.a.m
Immobilienberatung. Können wir.
Neben der Gutachtenerstellung für Liegenschaften bietet LIM-EXPERT auch kompetente Beratung und Betreuung rund um Immobilien. Die Aufgabenstellungen reichen dabei von typischen Fragen der Immobilienbewertung bis hin zur Evaluierung, laufenden Betreuung und Optimierung von Immobilienobjekten. Gerne beraten wir auch in der Realisierung von Immobilienprojekten oder in der Entwicklung von Immobilienunternehmen.
Zu unseren Kunden für Bewertung & Beratung zählen:
- Privatpersonen, die in Österreich oder dem EU-Ausland in Immobilien investieren oder diese verkaufen wollen.
- Privatpersonen, die ein bestehendes Investment optimieren und entwickeln möchten.
- Privatpersonen, die eine Immobilienbewertung benötigen (aufgrund von Scheidung, Verlassenschaftsverfahren, Erbrecht, etc.).
- Hausverwaltungen/Vermieter (Gutachten zu Mietzinsen und Lagezuschlag).
- Notare (Immobilienbewertung in Verlassenschaftsverfahren).
- Gerichte, die im Rahmen eines Prozesses ein Gutachten benötigen (Zivilverfahren, Strafverfahren).
- Unternehmen (Bewertung und Beratung in Immobilien-Angelegenheiten).
- Privatstiftungen (Beratung und Bewertung in Immobilien-Angelegenheiten).
Die Limberg-Gruppe.
Wir sind ein Familienunternehmen. Und eine Unternehmensfamilie. In der Limberg-Gruppe bündeln wir alle unsere Immobilienkompetenzen unter einem Dach. Genauer: an unserem Standort in der Albertgasse. Die Limberg-Gruppe besteht aus mehreren eigenständigen Unternehmen, in denen mehr als 30 Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Immobiliendisziplinen zusammenarbeiten.
In der Limberg-Gruppe bieten wir unseren Kunden alle Dienstleistungen rund um Immobilien an. Von der Verwaltung über die Vermittlung und Bewertung bis zur rechtlichen Beratung – für fast jede Immobilienfrage haben wir einen Experten im Haus. Dieser ganzheitliche Ansatz macht viele Synergien nutzbar und bedeutet für unsere Kunden: kurze Wege, effiziente Lösungen und gespartes Geld.
Mehr über die Limberg-Gruppe >Die aktuellen News aus der Limberg Welt
Befristete Möglichkeiten zur Neufestsetzung der Nutzwerte von Geschäftsraumobjekten
Clemens Limberg im STANDARD Interview.
Hausverwaltung im Rampenlicht.
Clemens Limberg durfte als Interviewpartner mitwirken.
Die Hausverwaltung im Wandel.
Damals vs. heute.
Clemens erneut zu Gast beim Immo-Podcast von FSM.
"Die Talsohle ist jetzt erreicht".
Das Limberg-Team feiert den Sommer.
"Bowling & BBQ" - hier geht`s zum Video.
NEU: LIM-Freitagseffizienz
ein Pilotprojekt für Mitarbeiter & Kunden.
FH-Wien & Limberg
...goes Pizza Senza Danza Vol III
Wir freuen uns und sagen Danke!
LIM-MANAGEMENT wurde erneut als "Top Hausverwalter in Wien" ausgezeichnet.
Ausgezeichnet liebe Christa!
Wir gratulieren!!!
Die Zukunft des Wohnens in Österreich:
Innovationen und Herausforderungen.
Wertermittlung & Immobiliengutachten.
Häufig gestellte Fragen an unsere LIM-EXPERT ExpertInnen.
Neues vom Weinanwalt.
"Wer Liebe mag und Einigkeit, der trinkt auch mal ne Kleinigkeit..."
Ausblick auf das kommende Immobilienjahr 2024.
Statement von Clemens Limberg in der Coverstory der OIZ.
Limberg-Jahresbilanz 2023.
Das wichtigste auf einen Blick:-)
Wer haftet für Schäden durch abfließendes Regenwasser einer öffentlichen Straße?
immolex 2023/175 von Mag. Valentin Plank, LL.M.
Was der Mietdeckel Mieterinnen und Mietern bringt.
Martin Putschögl vom STANDARD im Interview mit Clemens Limberg.
"Wir können es nicht ändern, aber wir wollen versuchen es zu erklären"
Dr. Clemens Limberg zur bevorstehenden Betriebskostenerhöhung.
Neue Rechtsprechung zum Lagezuschlag.
immolex 2023/128 - neue Glosse von Mag. Valentin Plank.
Die gute(n) Seele(n) von LIM-MANAGEMENT.
Jessi & Bianca. Wer und wie sie sind...
Ich kauf mir ein Seegrundstück!
Gehört mir dann auch das Ufer?
LIMrace 2023. READY STEADY GO!
Teamausflug zur modernsten Kartbahn Österreichs.
Wohnungseigentum: Freud oder Leid?
Wohnbaustudie 2023 - Wie die ÖsterreicherInnen wohnen wollen.
Der monatliche LIM-Corporate Cocktail...
...geht in die Sommerpause!
Neues vom OGH (5 Ob 6/23b).
Eine für die Immobilienbranche relevante Klarstellung.
LIM goes PIZZA SENZA DANZA.
ein sommerliches Get-together mit den young professionals der FH-Wien.
Ich schenk' dir meine Wohnung!
Geht das so einfach?
Herzlich Willkommen Arnes & Christian.
LIM-MANAGEMENT wächst weiter...
Unzufrieden mit der Hausverwaltung?
Wir beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen.
Ein neuer Experte für LIM-EXPERT
Wir stellen vor...
Der Mietvertrag im Altbau Teil 3.
Kündigung durch den Vermieter.
Gutachtenerstellung gegen "24/7 Zwillinge begutachten" eingetauscht.
Hallo Clara & Lena!
Wasserschaden: Versicherungsfall, ja oder nein?
Ein spannendes OGH-Urteil (OGH 7 Ob 135/22m).
“Bestellerprinzip” (Erstauftraggeberprinzip) ab 1. Juli 2023 fix.
Fluch oder Segen für Mieter?
"Lokalverbot für einen Wein?"
Die neue Kolumne vom Weinanwalt in der Vinaria Nr.1 2023.
Zum zweiten Mal in Folge: IMMO CHAMPIONS!
LIM-MANAGEMENT zählt zu den Top Hausverwaltern Österreichs.
LIMBERG-DEFENSE.
Frauenpower beim Selbstverteidigungskurs mit Ron.
Der Mietvertrag im Altbau Teil 2.
Die Befristung.
Danke für alles liebe Erni!
Jetzt geht`s ab in den wohlverdienten Ruhestand!
Der Mietvertrag im Altbau Teil 1.
Der Mietzins.
Wer ist für die Kanalerhaltung zuständig?
Der Eigentümer oder der Magistrat?
Limberg erobert ein weiteres Stockwerk in der Albertgasse.
Mehr Platz zum Arbeiten, Wachsen und Feiern!
Neues vom Weinanwalt.
Alles "nature" oder was...?
Von 3,60 auf 4,23 Euro.
Die 3. Mietzinserhöhung innerhalb eines Jahres.
Neue Rechtsprechung zum Mietrecht.
Lagezuschlag am Stadtrand Wiens möglich.
Das LIM-TEAM wünscht:
ruhige & besinnliche Feiertage!!!
Neues vom Weinanwalt Clemens Limberg
"Die Qual der Wahl".
Der Kaufvertrag PLUS.
Das "LIM-LAW Spezialgebiet".
Über das Heben von Energiepotenzialen.
Statement von Clemens Limberg in der OIZ.
Neues vom Weinanwalt Clemens Limberg.
Vinaria Ausgabe 04/2022
Bauherrenmodell wurde bei Scheidung als aufzuteilendes Vermögen eingestuft.
Mammut-Urteil des OGH (1 Ob 112/18d).
Neue Power für LIM-MANAGEMENT
Servus Kristina & Jochen!
Mietzinsminderung bei eingeschränkter Nutzung wegen Covid 19.
Hier geht’s zur topaktuellen OGH-Entscheidung.
Neues vom Weinanwalt Clemens Limberg.
Vinaria Ausgabe 03/2022
LIMigolf 2022
Ein sommerlicher Ausflug in den Prater.
Verschärfung bei der Vergabe von Immobilienkrediten.
LIM-TIPP: Verkaufen Sie noch vor dem 1. Juli!
"Mia ist da!"
Wir gratulieren unserer Architektin Steffi zur Geburt ihrer kleinen Tochter!
Enorme Preissteigerungen für Grünland im Speckgürtel von Wien.
LIM-BROKER vermittelt zu Top-Preisen.
Schadenersatz für fehlerhafte Verkehrswertgutachten.
Mag. Valentin Plank, LL.M.:
immolex 2022/74
Neues vom Weinanwalt Clemens Limberg.
VINARIA Ausgabe Nr. 02/2022
Raus aus fossilem Gas.
Welche Alternativen gibt es?
ÖNORM B1300
Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude
Vorhang auf für unsere drei neuen Kollegen!
Dürfen wir vorstellen?
Der Kurier veröffentlicht die "Top Hausverwalter 2022".
LIM-MANAGEMENT ist dabei!
Nur wer beauftragt, zahlt.
Das Bestellerprinzip ab 2023 so gut wie fix.
Mit Auszeichnung bestanden.
Gratuliere zum LL.M. lieber Valentin!
Neues vom Weinanwalt.
Clemens Limberg über "Spätfolgen vom Nichtfolgen".
Die 5 häufigsten Beschwerden über Hausverwaltungen.
Die fünf häufigsten Beschwerden.
Der merkantile Minderwert.
Wertminderung trotz fachgerechter Reparatur.
WEG-Novelle 2022.
Bestimmungen zur Rücklage (§ 31 WEG 2002).
Geruchsbelästigung.
Was tun, wenn der Nachbar ständig qualmt?
WEG-NOVELLE 2022.
Erleichterung der Willensbildung (§24 Abs. 4 WEG 2002).
LIM-MANAGEMENT wächst weiter und weiter...
Herzlich Willkommen liebe Alexandra!
Wohnungsbesichtigung im Lockdown.
Verhaltensregeln für Makler.
Neue Bereichsleitung für LIM-MANAGEMENT.
Herzlich willkommen, lieber Georg!
Clemens Limberg im Interview.
Weihnachtsbeleuchtung. Wie bunt darf es sein?
Der Kaufvertrag.
Worauf man achten sollte!
Der Verkehrswert.
Der wichtigste Wert in der Immobilienbewertung.
Das LIM-MANAGEMENT Team wächst.
Hallo Verena!
Hausverwaltungen im Fokus.
Was macht eine gute Hausverwaltung aus?
LIMmmmmmh!
Werbegeschenke müssen nicht immer aus China sein!
Neue Lagezugschlags- entscheidung.
Clemens Limberg und Valentin Plank glossieren die aktuellste Entscheidung.
Hausverwaltungen und ihr schlechtes Image.
Warum Hausverwaltungen bei schlechten Imagewerten ganz vorne liegen.
Hallo Dora!
Herzlich willkommen im LIM-LAW Team.
Sturztrunk, Nachtrunk, Haustrunk
Neues von unserem Weinanwalt Clemens Limberg.
WEG-Novelle 2022.
Wer zukünftig schweigt, stimmt zu.
Herzlich willkommen Emina!
Wir stellen vor...
Defekte Heiztherme.
Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter.
Immobilienkauf-Checkliste.
Auf was Sie beim Immobilienkauf dringend achten sollten.
Clemens zu Gast beim FSM-IMMO-Podcast.
Ein lehrreicher und zugleich launiger Talk.
Der Lagezuschlag Teil 2.
Warum kommt dem Lagezuschlag so eine hohe Bedeutung zu?
Der Lagezuschlag Teil 1
Wann ist ein Lagezuschlag zulässig?
Vienna City Marathon 2021.
Wir waren dabei!
Das Grundbuch.
Bestandteile und Wissenswertes.
Vererben von Immobilien.
Worauf sollte man achten?
Auf den Hund gekommen.
Neuer Zuwachs in der Limberg-Familie.
Thema: Klimaanlage.
Wann ist der Einbau einer Klimaanlage erlaubt?
Und dann kam Polly.
Wir gratulieren Christa zur Geburt ihrer kleinen Tochter.
Dr. Clemens Limberg im Interview.
Regeln für Balkonien. Was ist zu beachten?